Sicher durch den E-Check!



Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Unfallverhütung und gewährleistet die Sicherheit in Ihrem Betrieb. Die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt, wie und was geprüft werden muss. Die aktuelle Fassung dieser Vorschrift wurde am 1. Januar 1997 veröffentlicht und gibt detaillierte Hinweise zur regelmäßigen Prüfung und Wartung elektrischer Geräte

Unser E-Check für Ihre Geräte

Unser E-Check stellt sicher, dass Ihre elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften geprüft werden. Dies umfasst:

  • Sichtprüfung: Überprüfung auf sichtbare Mängel und Abnutzung
  • Messungen: Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion von Schutzleitern, Isolierung und Erdung
  • Funktionsprüfung: Kontrolle, ob das Gerät den Anforderungen entspricht und keine Gefahr für den Betrieb darstellt
  • Prüfprotokoll: Eine detaillierte Dokumentation aller Prüfungen und Ergebnisse

Sie erhalten von uns ein Prüfprotokoll, das die ordnungsgemäße Prüfung Ihrer Geräte dokumentiert und die Grundlage für die rechtliche Absicherung Ihres Unternehmens bildet.

Unser Service umfasst den E-Check für ortsveränderliche Geräte, wie zum Beispiel Notebooks und Monitore.

Ihre Verantwortung als Unternehmer

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ihrem Betrieb regelmäßig geprüft werden. Die Prüfungen müssen von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt werden, die sicherstellen, dass Ihre Geräte und Anlagen den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Sie sind verantwortlich dafür, dass festgestellt Mängel an elektrischen Geräten sofort behoben werden. Wenn ein Mangel eine Gefährdung darstellt, ist das betroffene Gerät umgehend aus dem Betrieb zu nehmen und darf bis zur Beseitigung des Mangels nicht weiterverwendet werden.

Was ist zu prüfen?

Die DGUV Vorschrift 3 betrifft alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, einschließlich der nicht-elektrotechnischen Arbeiten in unmittelbarer Nähe. Als elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten Geräte, die Energie erzeugen, fortleiten, verteilen, speichern, messen, umwandeln oder verbrauchen. Dazu gehören unter anderem:

  • Elektrische Maschinen und Geräte
  • Steckdosen, Kabel und Leitungen
  • Schalt- und Steueranlagen
  • Beleuchtungssysteme
  • Notstromaggregate

Diese Vorschriften schützen Ihre Mitarbeiter und sorgen dafür, dass alle Geräte sicher betrieben werden können. Auch nicht-elektrotechnische Arbeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit elektrischen Anlagen stehen, müssen berücksichtigt werden.

Regelmäßige Prüfungen sind Pflicht

Die Prüfungen sind nicht nur vor der Inbetriebnahme, sondern auch nach Änderungen, Reparaturen oder in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Dabei sind die Prüfintervalle je nach Art der Geräte und Anlagen festzulegen. Geräte, die regelmäßig bewegt oder hohen Belastungen ausgesetzt sind, müssen beispielsweise häufiger geprüft werden.

Für Fragen oder Anfragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.



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